24 Stunden Betreuung

Nach der Erhebung des passenden Betreuungs- und Pflegebedarfs erhalten meine Klienten ein maßgeschneidertes Gesamtpaket. 

Die von mir vermittelten Betreuerinnen sind ausschließlich selbständige Betreuungskräfte, die nach § 159 der Gewerbeordnung und im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes arbeiten. Die Personen verfügen über eine Gewerbeberechtigung. Bei der Auswahl achte ich besonders auf Erfahrung, Zuverlässigkeit, gute Deutschkenntnisse und vorhandene Qualifikationen.

Hinweis: Der Begriff „Pflege“ wird auf dieser Website ausschließlich als allgemein verständlicher Suchbegriff verwendet. Unsere Leistungen beziehen sich auf die Organisation und Vermittlung von 24-Stunden-Betreuung beziehungsweise Personenbetreuung und ersetzen keine medizinische Hauskrankenpflege oder diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege.

Allgemeine Informationen

  • An- und Abreise
    Die An- und Abreise wird von mir organisiert. Die Kosten sind von der Pflegeperson zu übernehmen. Im Regelfall werden die Betreuerinnen alle 30 Tage gewechselt. Beim Wechsel wird sichergestellt, dass die Pflegeperson keinen Tag alleine ist.
  • Verpflegung und Unterkunft
    Im Heim der Pflegeperson ist der Betreuungskraft ein eigenes Zimmer zur Verfügung zu stellen. Für die Kosten der Verpflegung hat die betreuungsbedürftige Person aufzukommen.

Tätigkeiten einer Betreuungskraft

  • Alltägliche Betreuungstätigkeiten
    • Gesellschaft leisten
    • Unterhaltungen führen
    • Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
    • Begleitung bei verschiedenen Tätigkeiten
    • Unterstützung bei der Lebensführung
    • Freizeitgestaltung
    • Begleitung bei Behördenwegen
    • Unterstützung im Alltag
    • Tagesablauf gestalten
  • Haushaltshilfe
    • Einkaufen
    • Kochen
    • Wäscheversorgung
    • Versorgung des Haushaltes (lüften, Blumen gießen, etc.)
    • Aufzeichnungen über Ausgaben für die zu betreuende Person
    • Organisation und Hilfe im Haushalt
    • Haushaltsführung
    • Reinigungstätigkeiten
    • Essenszubereitung
  • Unterstützende pflegerische Tätigkeiten
    • Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
    • Unterstützung bei der Arzneimittelaufnahme
    • Unterstützung bei der Körperpflege
    • Unterstützung beim An- und Auskleiden
    • Unterstützung bei der Mobilisation
    • Wechsel von Inkontinenzprodukten

Zu beachten

Jegliche pflegerische  Tätigkeiten dürfen nur nach Delegierung/Anordnung seitens einer diplomierten Pflegekraft bzw. Arzt/in durchgeführt werden.

Kosten

Hinweis: Tagessatz variiert je nach Pflegestufe, Betreuungsaufwand und Deutschkenntnissen der Betreuungskraft!

 

Carmen 4 Care